Untervermietungsvertrag für die Nutzung des „Heimelig“

Zwischen
Yvonne Kunde I Heimelig Riegel
Hauptstraße 37, 79359 Riegel

und

PAMUKI, vertreten durch die Gemeinde Riegel
Hauptstraße 31; 79359 Riegel

Wird folgender Untervermietungsvertrag abgeschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Die Vermieterin überlässt dem Mieter die Räumlichkeiten im Heimelig , Hauptstraße 37, 79359 Riegel, einschließlich folgender Ausstattung:
    • Baby-Kurs-Utensilien Gegenstände (ausgenommen: Spielutensilien PEKiP)
    • Küche und Gemeinschaftsräume
  2. Die Vermieterin übergibt die Ausstattung in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen Zustand zurückzugeben.
  4. Die Räumlichkeiten stehen dem Mieter ausschließlich zur vereinbarten Nutzung im Zeitraum von freitags, 09:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

§ 2 Nutzungsbedingungen und Hausordnung

  1. Der Raumnutzungsvertrag ist nur in Verbindung mit den Nutzungsbedingungen und der Hausordnung gültig. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, diese zu erhalten und zu akzeptieren.
  2. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, die Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften den Vertrag fristlos zu kündigen.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Teilnehmer über die Einhaltung der Hausordnung und Nutzungsbedingungen zu informieren.

§ 3 Mietpreis und Nutzungsgebühren

  1. Für die Nutzung wird ein Entgelt in Höhe von 0,- EUR  berechnet.

§ 4 Haftung und Versicherung

  1. des Mieters:
    • Der Mieter haftet für alle während der Nutzung verursachten Schäden an vorhandenem Inventar oder Ausstattung, unabhängig davon, ob er selbst oder Teilnehmer verantwortlich sind.
    • Der Mieter verpflichtet sich, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und einen Nachweis auf Verlangen vorzulegen.
  2. Haftung der Vermieterin:
    • Die Vermieterin stellt die Räume in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung und haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    • Die Vermieterin übernimmt keinerlei Haftung für vom Mieter oder seinen Teilnehmern eingebrachte Gegenstände.

§ 5 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter handelt nicht im Auftrag eines Dritten und ist nicht berechtigt, die Räume ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte weiterzuvermieten.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden oder Störungen unverzüglich zu melden und die Räume in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen.

§ 6 Kündigung

  1. Ordentliche Kündigung:
    • Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
    • Die Vermieterin behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Raum für eigene Zwecke benötigt wird.
  2. Außerordentliche Kündigung:
    • Der Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt oder die Bedingungen für andere als die vereinbarten Zwecke nutzt.

§ 7 Datenschutz

Die im Vertrag genannten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.


§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.


Anlagen:

☑ Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung